
Im Bewußtsein, daß der Kosmos (k)einen Anfang und (k)ein Ende hat, haben sich alle Bewohner der Sternen- und der Nebelwelten folgendes provisorische Grundgesetz gegeben. Das Grundgesetz gilt zunächst nicht für die Welten des Sirius, des Vereinigten Pferdekopfnebels und des Sondergebietes der vordergalaktischen Weltraumbehörde, in denen die Explosionsversuche mit Neutronensternen vorgenommen werden. Die ersten beiden Welten können dem Gebiet des Grundgesetzes beitreten, wenn sie nach bekannten Beispielen einen Einigungsvertrag schließen, dann gilt das Grundgesetz für alle genannten Gebiete, außer den Sondergebieten.
(1) Jeder hat das Recht auf die Vergangenheit, soweit diese nicht die Vergangenheit anderer verletzt, oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf den Urknall und die damit verbundene Explosion des Weltalls.
(3) Der Urknall ist kein ruhestörender Lärm.
(4) Die nachfolgenden Grundrechte binden Uhren, Waagen und Thermometer als unmittelbar geltendes Recht.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Nutzung der Gegenwart. Dieses Recht ist unverletzlich und nur durch die Wirkung der Gravitation begrenzt.
(2) Niemand darf wegen seiner Gegenwart in die Vergangenheit geschickt oder anderweitig bevorzugt werden.
(1) Das Recht auf die Zukunft ist hiermit abgeschafft.
(2) Aus diesem Grund hat jedermann dafür zu sorgen, daß die Zukunft niemals erreicht wird.
Konstruktion und Aufbau von Zeitmaschinen jeglicher Art ist verboten. Der Versuch ist strafbar.
(1) Jeder Leiter hat das Recht auf Widerstand gegen den elektrischen Strom.
(2) In höherem Maße ist dieses Recht Halbleitern gegeben.
(3) Nichtleiter sind verpflichtet, entschiedenen Widerstand gegen den elektrischen Strom zu leisten.
(4) Supraleitern ist jeglicher elektrische Widerstand verboten.
(1) Die Gleichheit vor dem Gesetz ist gewährleistet. Niemand darf durch Veränderung des Bezugssystems in Ort, Zeit oder Geschwindigkeit bevorzugt oder benachteiligt werden.
(2) Eine Abhängigkeit von der Beschleunigung ist zulässig.
(1) Alle haben das Recht auf freie Vereinigung.
(2) Für neue Verbindungen kann dieses Recht durch Naturgesetz eingeschränkt werden, sofern sie ionisierende Strahlungen freisetzen oder in anderer Weise die Stabilität von Raum und Zeit gefährden.
(1) Die Freiheit der Information ist gewährleistet. Informationshäufungen sind zur Vermeidung des Informationskollaps (IK) unzulässig.
(2) Informationen aus der Zeit vor dem Urknall sind aus allen Lehrbüchern zu entfernen, diese Zeit gibt es nicht.
(1) Das hiermit gegebene Kosmische Grundgesetz der Galaxis ist vollständig und kann weder verlängert noch verkürzt werden, es ist in seinem Wesensinhalt unantastbar.
(2) Unberührt hiervon bleiben zufällige Schwankungen (Fluktuationen).
(1) Das Gesetz tritt in genau 5 Minuten in Kraft und gilt fortan immerdar und unabhängig von seiner sprachlichen Form, Übersetzungen in andere Sprachen oder Symbole.
(2) Bis zum Inkrafttreten des Kosmischen Grundgesetzes der Galaxis führt der LAPLACEsche Dämon die Amtsgeschäfte weiter.
